Kein Freitbetrag mehr für Importwaren
von Chris LandaBis zum 30. Juni 2021 gab es in Österreich einen Freibetrag in der Höhe von 22 Euro - sogennante "Sendungen mit geringem Wert". Dieser ist seit 1. Juli 2021 leider gefallen.
Der ursprünglich - schon sehr niedrige - Freibetrag für Importe aus nicht EU Drittlaendern ist seit 1. Juli 2021 Geschichte. Jegliche Waren (rein technisch, alle Waren ab 1 Cent Warenwert) sind nun Einfuhrumsatzsteurpflichtig. Das ist natürlich sehr bitter, vor allem für die DIY community, die sich gerne an günstigen Bauteilen direkt aus China bedient hat. Scheinbar gab es hier einige Anbieter die Sendungen auf mehrere Teilsendungen aufgeteilt haben und damit eine Bestellung auf mehrere kleine Bestellungen aufgeteilt haben, jede unter der 22 Euro Freibetragsgrenze. Dies ist nun nicht mehr möglich und "bestraft" all jene die diese Grenze legitim für sich genutzt haben.
Der Zollfreibetrag von 150 EUR bleibt weiterhin bestehen, sprich bis zu einem Warenwert von 150 Euro ist "nur" die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten und es Fallen keine weiteren Zollgebühren an.
Importgebühren für Artikel zu Review zwecken
Erfahrungesgemäß ist der Freibetrag oft auch für Artikel die für Reviews verschickt wurden verwendet worden, dieses "Schlupfloch" ist nun also auch zu.
Bei solchen Importen ist zu beachten, dass die verzollende Einrichtung, sprich Lieferdienst, hier korrekte Papiere sehen will. Es sollte also im Optimalfall ein Listing zu dem Produkt geben aus dem der Preis entnommen werden kann, bzw - falls dieses nicht möglich ist, was bei Prototypen oft der Fall sein kann - ein listing mit einem vergleichbarem Produkt.
Auf jeden Fall zu vermeiden sind Lieferscheine die einen Warenwert von ¨0¨ ausweisen, das fuehrt nur zu unnötiger Diskussion und Verzögerung der Zustellung.
Was mir persönlich auch des öfteren geholfen hat, war ein Schreiben vom Hersteller in dem der geplante Warenwert explizit erwaehnt wird, hier bietet sich auch die Möglichkeit ein wenig zu schummeln - was ich natürlich nicht empfehlen würde - unterschiedliche Lieferdienste schauen sich das mehr oder weniger genau an. Ein solches schreiben hilft auch dem Nachweis, dass man tatsaechlich nichts fuer die Waren bezahlt hat - dieser Fakt hat bei mir mehrfach schon zu sehr interessanten Gespraechen gefuehrt, denn wie soll man konkret nachweisen, dass man NICHTS bezahlt hat, zumindest ohne all seine Konten komplett offen zu legen.
Prinzipiell ist zu sagen, dass die Einfuhrumsatzsteuer im Falle von Reviews ja eh als Durchlaufposten zu sehen ist, da das vermutlich irgendeine Form von kommerziellen nutzen hat (Blog mit Werbung, Youtube Videos...)
Quellen: